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Festlegung der Flächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen - zweites Beteiligungsverfahren ab April 2025 -
Zweites Beteiligungsverfahren des Verbands Region Stuttgart zur Teilfortschreibung des Regionalplans ab April 2025
Auf der Grundlage des ersten Beteiligungsverfahren und den dabei eingegangenen Stellungnahmen haben sich zahlreiche Änderungen im Planentwurf zur Teilfortschreibung Windkraft ergeben. Die Regionalversammlung hat am 2. April 2025 einen entsprechenden (geänderten) Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft beschlossen und dafür das zweite Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange, aber auch die Öffentlichkeit konnten sich seit dem 2. Juni 2025 zu den geänderten Teilen des Planentwurfs äußern.
Die Beratungsunterlagen und das Ergebnisprotokoll zur Sitzung der Regionalversammlung am 02.04.2025 finden Sie hier zum Download (Link auf das Ratsinformationssystem des Verbands). Der fortgeschriebene Entwurf des Regionalplans bezogen auf Windvorranggebiete ist daneben auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart zur Einsicht und zum Download eingestellt. Sie finden ihn hier. Neben den genannten Fundstellen im Ratsinformationssystem oder separat auf der Internetseite des Verbands wurden die Planunterlagen auch in der Beteiligungsplattform (dazu nachstehend mehr) eingestellt.
Am 5. Juni und 6. Juni haben je eine Online-Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange und Kommunen stattgefunden, bei denen über den neuen Planentwurf sowie Ablauf und Umfang des Beteiligungsverfahren informiert wurde. Die Präsentation finden Sie
hier.
Auch das Windvorranggebiet GP-14 auf dem Tegelberg ist von den Änderungen gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf vom Oktober 2023 betroffen.
Die Einzelheiten der Änderungen für das Gebiet GP-14 sind aus der Kartendarstellung des Regionalplans äußerst mühsam nur mit einer sehr starken Vergrößerung der PDF-Datei am Bildschirm ansatzweise erkennbar, in der Übersichtskarte der geänderten Vorranggebiete ebenfalls nur mit einer sehr starken Vergrößerung der PDF-Datei am Bildschirm (siehe nachstehende Screenshots aus den PDF_Dokumenten). Die BI Wind Kuchen hat deshalb den neuen Einzelsteckbrief für das Windvorranggebiet GP-14 als Grundlage verwendet, um die Änderungen nach dem Beschluss der Regionalversammlung vom 02.04.2025 gegenüber dem ersten Entwurf vom Oktober 2023 deutlicher darzustellen (siehe vorstehende Darstellung).
So wird zunächst in der Übersichtstabelle zu den geänderten Vorranggebieten eine Verkleinerung der ausgewiesenen Fläche von bisher 22,40 ha auf 18,32 ha. genannt. Dies ist in der vorstehenden Darstellung auch ersichtlich durch die Streichung der bisher vorgesehenen Fläche im Nordwesten, die der Planungsausschuss der Region beschlossen hatte. Ferner wurde die rot gekennzeichnete Teilfläche im südlichen Teil des Gebiets gestrichen, um einen Abstand von 800m zu Siedlungen gemäß dem Kriterienkatalog für die Teilfortschreibung (in der Begründung zur Teilfortschreibung des Regionalplans nachzulesen) zu gewährleisten. Dies entspricht im Grunde auch den Vorschlägen der BI Wind Kuchen, die ja eine deutliche Zurückversetzung des Windvorranggebiets von der Hangkante auf dem Tegelberg gefordert hatte. Konterkariert wird dies aber dadurch, dass der fortgeschriebene Regionalplan-Entwurf sogar eine neue(!) Teilfläche für das Windvorranggebiet enthält (in der obigen Darstellung ist diese "neue" Teilfläche blau gekennzeichnet, in der Übersichtskarte des Verbands Region Stuttgart über die geänderten Windvorranggebiete als neuer "grüner Punkt" - siehe nachfolgenden Screenshot). Damit soll die Bestandsanlage, d.h. die Windkraftanlage (WKA) 3 des bestehenden Windparks Tegelberg mit ihrer solitären Turm-Fläche auch im Regionalplan eine Grundlage enthalten (die von den Rotoren bestrichenen Flächen dürfen nach den Plänen der Region auch über die Flächen der Windvorrangebiete hinausreichen). Die nördlicher gelegenen WKA 1 und 2 des Windparks Tegelberg liegen mit ihren Turm-Flächen nach wie vor in der Fläche des Windvorranggebiets. Bezweckt wird damit nach den Vorstellungen bzw. der grundlegenden Methodik der Regionalplaner, dass in den Regionalplan auch die Bestandsanlagen in die Gebietskulisse integriert werden. Da diese durch immissionsschutzrechtliche Verfahren genehmigt worden sind, würden diese, so die Region, alle Anforderungen an den Immissionsschutz erfüllen und könnten damit von dem 800m-Abstand zu (Wohn-)Siedlungen gemäß dem Kriterienkatalog der Teilfortschreibung abweichen. De facto wird damit die Streichung der rot gekennzeichneten südlichen Teilfläche, d.h. der Abstandsfläche zwischen den WKA 2 und 3, konterkariert. D.h. die bestehende - und wesentlich auf die WKA 3 - zurückzuführende Lärmbelastung der Kuchener Bevölkerung im Tal würde damit auch im Regionalplan zementiert.
Die BI Wind Kuchen hat deshalb in der zweiten Offenlage nochmals eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart abgeben. Das Schreiben der BI Wind Kuchen vom 25. Juli 2025 ist im Downloadbereich auf dieser Internetseite zum Download eingestellt. Auch die Gemeinde Kuchen hat sich gegen die Ausweisung der Teilfläche, die den Standort der WKA3 unmittelbar an der Albtraufkante im Regionalplan sichert, ausgesprochen.
Am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans für die Region Stuttgart gefasst. Siehe hierzu die aktuellen Informationen weiter oben.
Auszüge aus den Unterlagen des Verbands Region Stuttgart zur Regionalplanfortschreibung Windkraft Stand Mai 2025 mit Gegenüberstellung zum alten Steckbrief vom Oktober 2023
