
Festlegung der Flächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen - zweites Beteiligungsverfahren ab April 2025 -
Zweites Beteiligungsverfahren des Verbands Region Stuttgart zur Teilfortschreibung des Regionalplans ab April 2025
Auf der Grundlage des ersten Beteiligungsverfahren und den dabei eingegangenen Stellungnahmen haben sich zahlreiche Änderungen im Planentwurf zur Teilfortschreibung Windkraft ergeben. Die Regionalversammlung hat am 2. April 2025 einen entsprechenden (geänderten) Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft beschlossen und dafür das zweite Beteiligungsverfahren eröffnet. Hinweis: Parallel dazu gibt es ein weiteres Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans bezüglich einer Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Städte und Gemeinden,
Träger öffentlicher Belange, aber auch die
Öffentlichkeit haben
seit dem 2. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den geänderten Teilen des Planentwurfs zu äußern. Die Änderungen des Planentwurfs (Text und Karten) sind entsprechend kenntlich gemacht. Der Verband Region Stuttgart weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 ROG auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des Erstentwurfs (Planentwurf vom 25. Oktober 2023) noch nicht bekannt waren.
Die Beteiligungsunterlagen sind seit 2. Juni 2025 online verfügbar und zusätzlich in der Geschäftsstelle des Verband Region Stuttgart in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 während der Sprechzeiten (Mo-Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr, Fr 9-12 Uhr; nicht am 20. Juni und 3. Juli 2025) ausgelegt. Hierüber wurde durch öffentliche Bekanntmachung informiert.
Die Beratungsunterlagen und das Ergebnisprotokoll zur Sitzung der Regionalversammlung am 02.04.2025 finden Sie hier zum Download (Link auf das Ratsinformationssystem des Verbands). Der fortgeschriebene Entwurf des Regionalplans bezogen auf Windvorranggebiete ist daneben auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart zur Einsicht und zum Download eingestellt. Sie finden ihn hier. Neben den genannten Fundstellen im Ratsinformationssystem oder separat auf der Internetseite des Verbands sind die Planunterlagen auch in der Beteiligungsplattform (dazu nachstehend mehr) eingestellt.Die Planunterlagen sind äußerst komplex. Sie bestehen aus
- dem Planentwurf mit Textteil und Begründung (Änderungen farbig markiert),
- darunter einer Darstellung der Vorrangebiete für Windkraftanlagen in der Raumnutzungskarte,
- dem Umweltbericht mit Einzelsteckbriefen für die Windvorranggebiete und Bewertungskarten sowie
- der Begründung zur Teilfortschreibung des Regionalplans bezogen auf Windvorranggebiete.
- Ergänzend gibt es eine Übersichtskarte sowie eine Übersichtstabelle über die Änderungen der Windvorranggebiete seit der ersten Offenlegung im Herbst 2023.
Den einfachsten Zugang zum konkreten Windvorrangebiet findet man, indem man die Einzelsteckbriefe im Anhang zum Umweltbericht auf das entsprechende Windvorranggebiet durchsucht - z.B. GP-14.
Am 5. Juni und 6. Juni haben je eine Online-Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange und Kommunen stattgefunden, bei denen über den neuen Planentwurf sowie Ablauf und Umfang des Beteiligungsverfahren informiert wurde. Die Präsentation finden Sie
hier.
Auf welchem Weg und bis wann können Stellungnahmen abgegeben werden?
- Stellungnahmen können bis zum 1. August 2025 abgegeben werden.
- Stellungnahmen können über die Beteiligungsplattform online eingereicht werden. Hierzu bedarf es einer Registrierung in diesem Beteiligungsportal.
- Stellungnahmen können zudem auch per Mail (windenergie@region-stuttgart.org) abgegeben werden.
Auch das Windvorranggebiet GP-14 auf dem Tegelberg ist von den Änderungen gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf vom Oktober 2023 betroffen.

Die Einzelheiten der Änderungen für das Gebiet GP-14 sind aus der Kartendarstellung des Regionalplans äußerst mühsam nur mit einer sehr starken Vergrößerung der PDF-Datei am Bildschirm ansatzweise erkennbar, in der Übersichtskarte der geänderten Vorranggebiete ebenfalls nur mit einer sehr starken Vergrößerung der PDF-Datei am Bildschirm (siehe nachstehende Screenshots aus den PDF_Dokumenten). Die BI Wind Kuchen hat deshalb den neuen Einzelsteckbrief für das Windvorranggebiet GP-14 als Grundlage verwendet, um die Änderungen nach dem Beschluss der Regionalversammlung vom 02.04.2025 gegenüber dem ersten Entwurf vom Oktober 2023 deutlicher darzustellen (siehe vorstehende Darstellung).
So wird zunächst in der Übersichtstabelle zu den geänderten Vorranggebieten eine Verkleinerung der ausgewiesenen Fläche von bisher 22,40 ha auf 18,32 ha. genannt. Dies ist in der vorstehenden Darstellung auch ersichtlich durch die Streichung der bisher vorgesehenen Fläche im Nordwesten, die der Planungsausschuss der Region beschlossen hatte. Ferner wurde die rot gekennzeichnete Teilfläche im südlichen Teil des Gebiets gestrichen, um einen Abstand von 800m zu Siedlungen gemäß dem Kriterienkatalog für die Teilfortschreibung (in der Begründung zur Teilfortschreibung des Regionalplans nachzulesen) zu gewährleisten. Dies entspricht im Grunde auch den Vorschlägen der BI Wind Kuchen, die ja eine deutliche Zurückversetzung des Windvorranggebiets von der Hangkante auf dem Tegelberg gefordert hatte. Konterkariert wird dies aber dadurch, dass der fortgeschriebene Regionalplan-Entwurf sogar eine neue(!) Teilfläche für das Windvorranggebiet enthält (in der obigen Darstellung ist diese "neue" Teilfläche blau gekennzeichnet, in der Übersichtskarte des Verbands Region Stuttgart über die geänderten Windvorranggebiete als neuer "grüner Punkt" - siehe nachfolgenden Screenshot). Damit soll die Bestandsanlage, d.h. die Windkraftanlage (WKA) 3 des bestehenden Windparks Tegelberg mit ihrer solitären Turm-Fläche auch im Regionalplan eine Grundlage enthalten (die von den Rotoren bestrichenen Flächen dürfen nach den Plänen der Region auch über die Flächen der Windvorrangebiete hinausreichen). Die nördlicher gelegenen WKA 1 und 2 des Windparks Tegelberg liegen mit ihren Turm-Flächen nach wie vor in der Fläche des Windvorranggebiets. Bezweckt wird damit nach den Vorstellungen bzw. der grundlegenden Methodik der Regionalplaner, dass in den Regionalplan auch die Bestandsanlagen in die Gebietskulisse integriert werden. Da diese durch immissionsschutzrechtliche Verfahren genehmigt worden sind, würden diese, so die Region, alle Anforderungen an den Immissionsschutz erfüllen und könnten damit von dem 800m-Abstand zu (Wohn-)Siedlungen gemäß dem Kriterienkatalog der Teilfortschreibung abweichen. De facto wird damit die Streichung der rot gekennzeichneten südlichen Teilfläche, d.h. der Abstandsfläche zwischen den WKA 2 und 3, konterkariert. D.h. die bestehende - und wesentlich auf die WKA 3 - zurückzuführende Lärmbelastung der Kuchener Bevölkerung im Tal würde damit auch im Regionalplan zementiert.
Die BI Wind Kuchen hat deshalb in der zweiten Offenlage nochmals eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart abgeben. Das Schreiben der BI Wind Kuchen vom 25. Juli 2025 ist im Downloadbereich auf dieser Internetseite zum Download eingestellt.
Auszüge aus den Unterlagen des Verbands Region Stuttgart zur Regionalplanfortschreibung Windkraft Stand Mai 2025 mit Gegenüberstellung zum alten Steckbrief vom Oktober 2023