Der Windpark Tegelberg oberhalb von Kuchen
Darstellung der Änderungen in der Regionalplan-Fortschreibung Windkraft das Windvorranggebiet GP-14 betreffend

Regionalversammlung beschließt am 03.12.2025 die Satzung zur Teilfortschreibung Wind des Regionalplans für die Region Stuttgart


Beschluss der Regionalversammlung am 03.12.2025


Am 03.12.2025 hat die Regionalversammlung den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans für die Region Stuttgart gefasst. Vorausgegangen war ein Beteiligungsverfahren mit zwei Stufen der Offenlegung. Siehe dazu die Informationen weiter unten. Gemäß § 13a Abs. 5 LplG BW erhalten die Stellungnehmenden beider Beteiligungen keine individuelle Antwort, sondern werden einheitlich über die Abwägungsergebnisse der einzelnen Belange informiert. Die inhaltsbezogene Darstellung aller eingebrachten Stellungnahmen sowie ausführliche Erklärungen zu den Abwägungsergebnissen hat der Verband Region Stuttgart auf seiner Internetseite eingestellt. Sie finden sie  hier. Das geschilderte - gesetzlich so vorgesehene - Verfahren - führt immer wieder zu Kritik an der Intransparenz des Beteiligungsprozesses (vgl. z.B. hier).  Auch in der Regionalversammlung selbst gab es hier Kritik (siehe Regionalversammlung am 25.03.2026, Sitzungsvorlage RV-059/2026).


Die Beratungsunterlagen und das Ergebnisprotokoll zur Sitzung der Regionalversammlung am 03.12.2025 finden Sie hier zum Download (Link auf das Ratsinformationssystem des Verbands, Sitzungsvorlage RV-045/2025 mit Anlagen), allgemeine Informationen zum Beschluss vom 03.12.2025 hier.


Wie ging/geht es nach dem Satzungsbeschluss weiter?


Obwohl der Satzungsbeschluss am 03.12.2025 gefasst wurde, ist die Fortschreibung der Regionalplanung noch nicht in Kraft. Auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart findet sich hierzu folgender Hinweis zum aktuellen Verfahrensstand:

"Im Rahmen des anschließend an den Satzungsbeschluss stattfindenden Anzeigeverfahrens zur Erlangung der Rechtskraft hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Einwendungen gegenüber der vorgelegten Planung des Verbands Region Stuttgart erhoben. Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass die derzeit ausgewiesenen geplanten Vorrangflächen in Konflikt mit den Anforderungen des § 7 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes (ROG) stehen. Dieser Konflikt macht zwingend erforderliche Nacharbeiten an der bestehenden Planungsgrundlage in Bezug auf Natura2000 notwendig. Hieraus ergibt sich eine Verzögerung im Eintritt der Rechtskraft, da die Überarbeitung eine erneute Beschlussfassung der Regionalversammlung bedingt." (Download dieses Textes durch die BI Wind Kuchen am 21.08.2026)


Wie in der Presse dazu berichtet wird, habe es nicht nur vom Ministerium, sondern auch aus der Öffentlichkeit Einwendungen gegen den Umgang mit Natura-2000-Schutzgebieten gegeben, so dass die Teilfortschreibung des Regionalplans nachgebessert werden müsse. Im Anschluss an die Nacharbeiten, so z.B. die Stuttgarter Zeitung am 17.08.2026, müsse die geänderte Planung ein weiteres Mal offengelegt werden (bevor sie nach erneuter Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht werden könne).

Die Verzögerung in der Regionalplanfortschreibung wird auch daran sichtbar, dass neue Standorte für Windkraftanlagen nun in sog. Zielabweichungsverfahren behandelt werden müssen, um die Grundlagen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu schaffen.  Dies war seinerzeit bei der Genehmigung des Windparks Tegelberg auch der Fall. 


Windvorranggebiet GP-14 auf dem Tegelberg


Für das Windvorranggebiet GP-14 auf dem Tegelberg ergeben sich gegenüber der zweiten Offenlage (Informationen dazu weiter unten) durch den Beschluss der Regionalversammlung keine Änderungen. D.h. es bleibt bei der Verkleinerung der Fläche für das Windvorranggebiet mit Blick auf den 800-m-Mindest-Abstand zu Wohngebieten (dieser Abstand ist allerdings insgesamt nicht ausreichend und schon gar nicht für die besondere Lage des Windparks Tegelberg an der Albtraufkante und die Höhensituation des Albtraufs - Windräder oben, Immissionsorte unten in Tallage). Diese "Verkleinerung" ist aber zu einem erheblichen Teil dadurch mehr oder weniger gegenstandslos oder Makulatur, weil die herausgenommene Fläche in einem Bereich liegt, der von den Rotoren der bestehenden Windkraftanlagen überstrichen wird (Planungsprinzip der "Rotor-außerhalb-Flächen" - nur die Turmfüße der Windräder müssen sich innerhalb des festgelegten Vorranggebiets befinden, die Rotoren dürfen weit darüberhinaus ragen und Wirkung entfalten). Und es bleibt bei der neu im Regionalplan aufgenommenen isolierten Minimalfläche (Karree) im Süden des Vorranggebiets, die den Standort des Turmfußes der Bestandsanlage Windkraftanlage 3 des Windparks Tegelberg sichern soll.


Einzelheiten aus dem Beschluss der Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans für das Gebiet GP-14 sind in einem Dokument im Downloadbereich dieser Internetseite zusammengestellt.